Eltern die sich aktiv an der Mitgestaltung des Schullebens beteiligen möchten, haben hierfür verschiedene Möglichkeiten:

 

1. Klassenpflegschaft

Die Eltern der Schüler einer Klasse sind die abstimmberechtigten Mitglieder der Klassenpflegschaft. Sie haben gemeinsam für ihr Kind eine Stimme. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Beteiligung an der Erziehungs- und Bildungsarbeit umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung insbesondere die Beratung über

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln.

 

2. Schulmitwirkung

Durch die Schulmitwirkung erhalten die Eltern das Recht, an den Entscheidungen ihrer Schule über die Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit mitzuwirken.

Die gleichberechtigte Einbeziehung der Elternseite in die schulischen Informations-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse ermöglicht es, dass Eltern und Lehrer partnerschaftlich zusammenarbeiten und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule in stär­kerem Maße gemeinsam gestalten und gemeinsam verantworten. Die Mitwirkung in der Schule ist so organisiert, dass

  • jede Gruppe (Eltern, Lehrer) eigene Mit­wirkungs­or­gane besitzt (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Lehrerkonferenz)
  • ein gemeinsames Organ die Entscheidungen fällt (Schulkonferenz)

 

3. Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. In der ersten Sitzung des Schuljahres wählt die Schulpflegschaft einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die die Interessen der Eltern vertreten sollen. Im zweiten Halbjahr findet noch mindestens eine Sitzung statt. Außerdem wählt die Schulpflegschaft an unserer Schule sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz.

 

4. Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht aus sechs Vertretern der Eltern und sechs Vertretern der Lehrer einschl. OGS sowie der Vorsitzenden (Schulleiterin). Die Schulkonferenz empfiehlt Grundsätze zur Erziehungs- und Bildungsarbeit und entscheidet in vielen Angelegenheiten der Schule, so zum Beispiel bei der Einführung eines neuen Buches oder beim Schuletat.