Gemeinsam vor Infektionen schützen

In unserer Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier ansteckende Krankheiten leichter ausbreiten.

Daher gibt es ein Gesetz (Infektionsschutzgesetz), das u.a. Regelungen enthält, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen.

Im Folgenden möchten wir Sie über diese, für die Schule wichtigen,  Regeln informieren.

  1. Besuchsverbot

Ein Kind darf die Schule nicht besuchen, wenn es an einer der folgenden Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Eltern sind verpflichtet, diese Erkrankungen der Schule mitzuteilen.

Borkenflechte

Lungentuberkulose

bakterielle Ruhr

Cholera

Darmentzündung durch EHEC

Diphtherie

Hepatitis A oder E

Hirnhautentzündung

infektiöser Durchfall/Erbrechen

Keuchhusten

Kinderlähmung

Kopfläuse

Krätze

Masern

Meningokokken

Mumps

Pest

Scharlach (Streptokokken)

Typhus

Windpocken

virusbedingtes Fieber (Ebola)

 

 

Bei einigen Infektionen (s.u.) ist es möglich, dass ein Kind auch nach der Erkrankung noch Krankheitserreger (Bakterien) ausscheidet. Dieses Kind darf dann nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen.

Es handelt sich um folgende Infektionen:

Cholera
Diphtherie
EHEC
Typhus
Ruhr

 

  1. Mitteilungspflicht

Natürlich müssen Sie als Eltern die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Nehmen Sie bei ungewöhnlichen und besorgniserregenden Symptomen  ärztlichen Rat in Anspruch. Der Arzt wird sie über die Erkrankung aufklären und auch darüber informieren, ob ein Besuch der Schule verboten ist.

Falls ein Besuchsverbot besteht, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, uns sofort zu informieren.   Wir können dann als Schule zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen.

 

  1. Vorbeugung

Zur Vorbeugung vor solchen Erkrankungen dienen allgemeine Hygieneregeln. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, regelmäßig vor dem Essen, nach dem Toilettengang oder nach Aktivitäten im Freien die Hände zu waschen.

Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Dadurch ist es schon vor einigen der oben genannten Krankheiten geschützt. Informationen zu Impfungen finden Sie unter www.impfen-info.de

Für weitere Fragen steht Ihnen auch das Gesundheitsamt zur Verfügung: gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de

Auch zum immer wieder lästigen Thema „Läuse“ finden Sie nähere Informationen auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.

 

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