Gemeinsam vor Infektionen schützen
In unserer Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier ansteckende Krankheiten leichter ausbreiten.
Daher gibt es ein Gesetz (Infektionsschutzgesetz), das u.a. Regelungen enthält, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen.
Im Folgenden möchten wir Sie über diese, für die Schule wichtigen, Regeln informieren.
- Besuchsverbot
Ein Kind darf die Schule nicht besuchen, wenn es an einer der folgenden Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Die Eltern sind verpflichtet, diese Erkrankungen der Schule mitzuteilen.
Borkenflechte
Lungentuberkulose
bakterielle Ruhr
Cholera
Darmentzündung durch EHEC
Diphtherie
Hepatitis A oder E
Hirnhautentzündung
infektiöser Durchfall/Erbrechen
Keuchhusten
Kinderlähmung
Kopfläuse
Krätze
Masern
Meningokokken
Mumps
Pest
Scharlach (Streptokokken)
Typhus
Windpocken
virusbedingtes Fieber (Ebola)
Bei einigen Infektionen (s.u.) ist es möglich, dass ein Kind auch nach der Erkrankung noch Krankheitserreger (Bakterien) ausscheidet. Dieses Kind darf dann nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen.
Es handelt sich um folgende Infektionen:
Cholera
Diphtherie
EHEC
Typhus
Ruhr
- Mitteilungspflicht
Natürlich müssen Sie als Eltern die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Nehmen Sie bei ungewöhnlichen und besorgniserregenden Symptomen ärztlichen Rat in Anspruch. Der Arzt wird sie über die Erkrankung aufklären und auch darüber informieren, ob ein Besuch der Schule verboten ist.
Falls ein Besuchsverbot besteht, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, uns sofort zu informieren. Wir können dann als Schule zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen.
- Vorbeugung
Zur Vorbeugung vor solchen Erkrankungen dienen allgemeine Hygieneregeln. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, regelmäßig vor dem Essen, nach dem Toilettengang oder nach Aktivitäten im Freien die Hände zu waschen.
Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Dadurch ist es schon vor einigen der oben genannten Krankheiten geschützt. Informationen zu Impfungen finden Sie unter www.impfen-info.de
Für weitere Fragen steht Ihnen auch das Gesundheitsamt zur Verfügung: gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de
Auch zum immer wieder lästigen Thema „Läuse“ finden Sie nähere Informationen auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.
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